Als dauerhaft zugelassene Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) erfüllt Frieda Menova die höchsten gesetzlichen Sicherheitsanforderungen nach § 139a SGB V. Die Anwendung hat das umfassende Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen. Dies garantiert, dass alle Datenschutz- und Datensicherheitskriterien für digitale Medizinprodukte lückenlos erfüllt und kontinuierlich auditiert werden.
Wie wird die Einhaltung der strengen BfArM-Vorgaben zum Datenschutz bei Frieda Menova garantiert?
- Letzte Aktualisierung Fr., 28. Aug. 2026