Nein, zu keinem Zeitpunkt. Die Krankenkassen erhalten im Zuge der Abrechnung lediglich die Information, dass ein Freischaltcode für die DiGA „Frieda Menova“ eingelöst wurde. Sie haben keinerlei Zugriff auf die medizinischen Inhalte, die therapeutische Nutzungshäufigkeit oder die dokumentierten Symptome der Patientin. Die ärztliche Schweigepflicht und das Patientengeheimnis bleiben digital vollumfänglich gewahrt.
Haben die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen Einblick in die Nutzungsauswertungen oder Symptom-Tagebücher?
- Letzte Aktualisierung Mo., 24. Aug. 2026