Alle Ärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen — unabhängig von der Fachrichtung. In der Versorgung von Frauen mit Wechseljahresbeschwerden sind das vor allem Gynäkolog*innen und Hausärzt*innen. Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich; die Verordnung ist auch im Rahmen des Entlassmanagements möglich.