Alle Ärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen — unabhängig von der Fachrichtung. In der Versorgung von Frauen mit Wechseljahresbeschwerden sind das vor allem Gynäkolog*innen und Hausärzt*innen. Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich; die Verordnung ist auch im Rahmen des Entlassmanagements möglich.
Wer kann Frieda Menova verordnen?
- Letzte Aktualisierung Fr., 28. Aug. 2026