Die Therapieentscheidung liegt bei Ihnen: Für ärztlich verordnete DiGA ist keine Genehmigung durch die Krankenkasse vorgesehen. Die Kasse prüft lediglich den Leistungsanspruch der Versicherten und die formale Korrektheit des Rezepts - nicht die medizinische Notwendigkeit. Liegt die Verordnung innerhalb der Indikation des DiGA-Verzeichnisses, erhält Ihre Patientin den Freischaltcode. Sollte es im Einzelfall zu Rückfragen der Kasse kommen, übernimmt unser Rezept-Service die Klärung - ohne Aufwand für Ihre Praxis.
Kann die Krankenkasse die Verordnung ablehnen?
- Letzte Aktualisierung Mi., 26. Aug. 2026