Nein, nicht gesondert. Die Erst- und Folgeverordnung sind seit 2023 in der Versicherten- bzw. Grundpauschale enthalten. Für die Verlaufskontrolle und Auswertung ist zusätzlich die Pauschale 86700 (8,15 €, Stand Juli 2026) abrechenbar - einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall.