Nein. Gemäß § 137a SGB V sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) vollständig extrabudgetär. Sie belasten weder Ihr Arzneimittel- noch Ihr Heilmittel- oder Ihr Laborbudget. Sie können die Anwendung absolut risikofrei für Ihre Praxis verordnen.
Fällt die Verordnung von Frieda Menova in mein Regress- oder Heilmittelbudget?
- Letzte Aktualisierung Mo., 24. Aug. 2026