Die Erstverordnung gilt für 90 Tage Anwendungsdauer. Danach können Sie Frieda Menova erneut verordnen, wenn Sie dies medizinisch für sinnvoll halten. Praxistipp: Vereinbaren Sie bei der Erstverordnung direkt einen Folgetermin zum Ende des Nutzungszeitraums - so können Sie den Verlauf gemeinsam auswerten und über eine Folgeverordnung entscheiden.